Maßnahmen zur ästhetischen Zahnkorrektur verfolgen das Ziel, das äußere Erscheinungsbild der Zähne insbesondere im sichtbaren Frontzahnbereich zu harmonisieren. Behandlungsanlässe können beispielsweise Zahnverfärbungen, Formanomalien einzelner Zähne oder leichte Fehlstellungen innerhalb der Zahnreihe sein, die funktionell unauffällig, aber ästhetisch auffällig wirken
Zu den konservativ-zahnmedizinischen Möglichkeiten im Rahmen der ästhetischen Zahnkorrektur zählen unter anderem minimalinvasive restaurative Maßnahmen. Hierzu gehören beispielsweise zahnfarbene Aufbauten aus Kompositmaterialien, die gezielt eingesetzt werden können, um kleinere Form- oder Positionsunregelmäßigkeiten einzelner Zähne zu korrigieren. Diese Technik ermöglicht es, Defekte, sogenannte Diastemata (Zahnlücken) oder asymmetrische Zahnkonturen auszugleichen, ohne dass dabei gesunde Zahnsubstanz in größerem Umfang entfernt werden muss.
Darüber hinaus kann in bestimmten Fällen die Anwendung von Teilverblendungen, sogenannten Veneers aus Komposit, eine geeignete Option darstellen. Diese werden direkt auf die Zahnoberfläche aufgetragen und individuell modelliert, um eine harmonische Ästhetik im Frontzahnbereich zu erzielen. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen basiert stets auf einer fundierten zahnärztlichen Diagnostik, in deren Rahmen sowohl funktionelle Aspekte als auch die individuellen ästhetischen Erwartungen berücksichtigt werden.
Ziel ist es, die Zahnstellung und -form unter weitestgehender Schonung der natürlichen Zahnhartsubstanz ästhetisch zu optimieren – unter Beachtung wissenschaftlich fundierter Behandlungskriterien. Die konkrete Therapieplanung erfolgt auf Grundlage eines persönlichen Beratungsgesprächs, bei dem mögliche Vorgehensweisen erläutert und auf ihre medizinische Indikation hin überprüft werden